Kirchenbuchauskunft
Die Kirchenbücher der Kirchgemeinde Oberwiera-Schönberg geben einen einzigartigen Einblick
in die Geschichte der Dörfer unserer Region und die Biografien ihrer Bewohner. Sie enthalten
vielfältige Angaben zu den Lebensdaten und Verwandtschaftsverhältnissen seit etwa 400 Jahren.
Damit stellen sie einen Teil des kulturellen Gedächtnisses dar.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten vom Pfarramt Oberwiera Auskunft aus den
Kirchenbüchern der Kirchorte Oberwiera, Niederwiera, Neukirchen sowie Schönberg, Tettau und
Pfaffroda, sowie der Orte Harthau, Wickersdorf, Röhrsdorf, Gähsnitz sowie Breitenbach,
Oberdorf, Wünschendorf, Köthel und Koblenz.
Aufgrund der großen Zahl der Auskunftsanträge gelten folgende Auskunftsbedingungen:
Auskünfte aus den Kirchenbüchern der Ev.-luth. Kirchgemeinde Oberwiera-Schönberg werden auf
schriftlichen Antrag hin, in Schriftform und nach Erstattung der Nutzungsgebühren erteilt.
Persönliche Einsichtnahme und telefonische Auskünfte sind nicht vorgesehen. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Auskünfte wird keine Gewähr übernommen. Die Zeit bis zur Erteilung
einer Kirchenbuchauskunft soll 4 Monate nicht überschreiten. Die zu entrichtenden
Nutzungsgebühren werden nach der geltenden Archivgebührenordnung erhoben (für schriftliche
Auskünfte [einschließlich Ermittlung von Archivgut], je angefangene halbe Stunde bis zu einem
Höchstsatz von 60,00 EUR: 15,00 EUR; für die Anfertigung von Abschriften, je angefangene
halbe Stunde: 15,00 EUR; Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für Verpackung, Porto,
Versicherung berechnet.).
Falls Sie Fragen zu Ihren Anliegen haben, wenden Sie sich bitte zu den Öffnungszeiten an das
Pfarramt in Oberwiera.
Dienstags
von 15 bis 17 Uhr
Donnerstags
von 10 bis 12 Uhr
Schulberg 4
08396 Oberwiera
Telefon:
037608-22911
Telefax:
037608-27563
E-Mail:
pfarramt{at]kirche-oberwiera-schoenberg.de
Bitte ersetzen Sie {at] durch das übliche @.
© Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oberwiera-Schönberg
Ihren Auskunftsantrag erstellen Sie bitte schriftlich auf dem Formular,
welches Sie hier downloaden können.